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Stellenmarkt · BVH e.V.

Hygienekontrolleur_in im Fachbereich 2 - Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz - (m,w,d)

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Arbeitgeber Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ort Berlin
Beschäftigungsart Stellenangebot
Bewerbungsfrist 05.08.2026
Stellenbeschreibung
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit seinen ca. 350.000 Einwohner_innen einer der buntesten, vielfältigsten und auch geschichtsträchtigsten Bezirke Berlins. Kennen Sie den Regenbogenkiez am Nollendorfplatz oder das Tempelhofer Feld auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof? Mit seinen sechs Ortsteilen, die unterschiedlicher kaum sein können, bietet dieser Bezirk eine vielseitige und einzigartige Mischung.

Ebenso vielseitig sind auch unsere Tätigkeitsbereiche!

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abteilung Jugend und Gesundheit - Gesundheitsamt - Fachbereich 2 –

sucht Sie zur Verstärkung unseres Teams.

Bewerbungsfrist: 05.08.2026

Eintrittstermin: schnellstmöglich
Entgeltgruppe:    E9a TV-L
Vollzeit mit 39,40 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich)

Die oder der mit der Aufgabenwahrnehmung betraute Beschäftigte wird sich voraussichtlich bewerben.

Ihre Aufgaben
 

  • Ermittlungstätigkeiten im Rahmen von meldepflichtigen Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz, Beratungen, Erlass/Beendigung von Tätigkeits-, Schul- und Kitabetretungsverboten;
  • Ermittlung, Festlegung und ggf. Anordnung von Maßnahmen bei Ausbrüchen von Krankheitserregern in Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeheimen und Krankenhäusern;
  • Infektionshygienische Überwachungen von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Aufsicht über die Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Anordnung von Schutzmaßnahmen;
  • Überwachung der Trinkwasserqualität von Wasserversorgungsanlagen und Hausinstallationen, Straßenbrunnen und Anlagen zur Eigenversorgung;
  • Beratung der Bevölkerung in der Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung, Ermittlung bei Rattenbefall, Fertigung von Mängelschreiben an die Hausverwaltungen bei Rattenbefall, Überprüfung und Überwachung der Schädlingsbekämpfungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken und in Gemeinschaftseinrichtungen;
  • Beratungen im Schimmelpilzbefall, Asbest oder andere Innenraumluftbelastungen, Gerüchen in Wohnräumen und Gemeinschaftseinrichtungen;
  • Zuarbeit bei Stellungnahmen zu Bebauungsplänen und Baugenehmigungsverfahren oder für andere Dienststellen;
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter_innen und Nachwuchskräfte.
 

Besonderheiten: 

  • bei Bedarf Dienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten
  • Außendienst 
  • Mitarbeit im bezirklichen Katastrophenschutz
Ihr Profil
 

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum_zur Hygienekontrolleur_in/ Gesundheitsaufseher_in 

Weitere Voraussetzungen bei Einstellung: 

  • Erweitertes einwandfreies Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind: Nachweis über Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern
Es kommen ausschließlich Bewerber_innen in Betracht, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land Berlin stehen.

Hinweise: Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.

Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.



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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Berlin
Frist: 05.08.2026
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