Stellenbeschreibung
Kommen Sie in unser Team!
Unterstützen Sie uns zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Hygienekontrolleur (m/w/d) für das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an bereits ausgebildete und verbeamtete Fachkräfte (m/w/d) als auch an Interessenten für eine Ausbildung (Vorbereitungsdienst für die 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Gesundheit, fachlicher Schwerpunkt Hygienekontrolldienst).
Ihre Aufgaben
- Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich der Umwelthygiene (z.B. Trinkwasser- und Badewasserhygiene) mit Entnahmen von Trinkwasserproben und regelmäßiger Prüfung von Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Ortsbesichtigungen
- Aufgaben im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), insbesondere Bekämpfung und Verhütung schwerwiegender übertragbarer Krankheiten mit Ermittlung und Beratung Betroffener, Überwachung erforderlicher Schutzmaßnahmen, Infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen, Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen, Meldewesen, Katastrophenschutz
- Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung (EDV gestützt)
- Umfangreicher Außendienst
Ihr Profil
Bewerben Sie sich, wenn Sie die folgende Qualifikation besitzen:
- mittlerer Schulabschluss oder
- qualifizierender Hauptschulabschluss oder
- Hauptschulabschluss sowie eine förderliche Berufsausbildung
Daneben runden folgende Kenntnisse und Eigenschaften Ihr Profil ab:
- Eigeninitiative, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzfreude und Belastbarkeit
- Fähigkeit zu selbständiger Tätigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Motivation zu fachlicher Weiterentwicklung
- Gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office Anwendungen (Word, Excel, usw.)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätigkeiten im Außendienst
- Eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf, z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder in einem technischen Beruf mit Bezug zu den o.g. Aufgaben ist wünschenswert, nicht aber Bedingung für die Einstellung
- (Erste) Berufserfahrung in den o.g. Aufgabenbereichen ist von Vorteil
- Für Auszubildende: Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, z.B.: zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der ca. zweijährigen Ausbildung die Verbeamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: …es darf in das Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat…“)