Stellenbeschreibung
Hygienekontrolleurin bzw. Hygienekontrolleur (m/w/d)
Vollzeit/Teilzeit
Unbefristet
Bewerbungsfrist: 01.11.2026
Vom weltbekannten Rheingau bis zum idyllischen Taunus erstreckt sich der Rheingau-Taunus-Kreis mit seinen knapp 200.000 Bürgerinnen und Bürgern. Als Kreisverwaltung gestalten wir die Lebensqualität unserer Region, stehen den Menschen im Alltag verlässlich zur Seite und entwickeln Lösungen für die Herausforderungen von heute und morgen. Wir arbeiten verantwortungsbewusst, serviceorientiert und im starken Miteinander – ganz im Sinne unseres Mottos #wirfüreuch.
In unserem Fachdienst II.7 – Gesundheit – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Hygienekontrolleurin bzw. eines Hygienekontrolleurs (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.
Als Hygienekontrolleurin bzw. Hygienekontrolleur schützen Sie die Gesundheit der Menschen im Landkreis: Sie verhindern die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten, sichern hygienische Standards in sensiblen Einrichtungen, beraten in schwierigen Situationen vor Ort und handeln entschlossen, wenn Risiken entstehen. Mit Ihrem fachlichen Blick, Ihrer Sorgfalt und Ihrer Präsenz stärken Sie den Infektionsschutz und sorgen dafür, dass unser Landkreis gesund und handlungsfähig bleibt.
#wirfüreuch – für einen gesunden Landkreis
Ihre Aufgaben:
- Sie erfüllen die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), verhüten und bekämpfen übertragbare Krankheiten, leiten bei hochansteckenden Erkrankungen notwendige Erstmaßnahmen ein und melden meldepflichtige Krankheiten in den entsprechenden Portalen.
- Sie führen Ermittlungen, Beratungen, Anweisungen und Umgebungsuntersuchungen beim Auftreten meldepflichtiger Erreger und Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch.
- Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose führen Sie durch und übernehmen gemeinsam mit der zuständigen Kollegin die Tuberkulosefürsorge.
- Sie führen Erstbelehrungen gemäß § 43 IfSG durch und übernehmen weitere Maßnahmen zur Durchführung des IfSG, der Hessischen Hygieneverordnung sowie der Hessischen Infektionshygieneverordnung.
- Durchführung infektionshygienischer Begehungen von überwachungspflichtigen Einrichtungen nach dem IfSG und dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) wie Kindertagesstätten, Altenheimen, Gemeinschaftsunterkünften, medizinische Einrichtungen sowie im Friedhofs und Bestattungswesen.
- Im Bereich Umwelt‑, Orts‑ und Wohnungshygiene beraten und kontrollieren Sie vor Ort, übernehmen Aufgaben der Schädlingsbekämpfung und überwachen die Schulhygiene.
- Sie dokumentieren Ihre Feststellungen sorgfältig, erstellen Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit zu hygienerelevanten Themen.