Mit einer Anzeige in „Der Hygieneinspektor“, der Fachzeitschrift des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren e. V. (BVH), erreichen Sie eine fachlich interessierte Zielgruppe aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, aus Behörden und Ministerien sowie aus Unternehmen und Fachfirmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Verbänden, Fachgesellschaften und Gremien.
Damit bietet unsere Fachzeitschrift eine geeignete Plattform, um Produkte, Dienstleistungen, technische Lösungen, Fortbildungsangebote oder andere fachbezogene Leistungen einem spezialisierten Publikum vorzustellen.
„Der Hygieneinspektor“ erscheint zweimal jährlich – jeweils im Mai/Juni sowie im November/Dezember. HI-Anzeigenpreisliste
Anzeigenschluss
Für die beiden Ausgaben gelten folgende Termine:
- 1. Ausgabe des Jahres: 1. April
- 2. Ausgabe des Jahres: 1. Oktober
Eine frühzeitige Buchung wird empfohlen, insbesondere wenn eine bestimmte Platzierung oder eine Umschlagseite gewünscht wird. HI-Anzeigenpreisliste
Anzeigenformate und Preise
Für Ihre Anzeige stehen verschiedene Formate in Schwarzweiß oder Farbe zur Verfügung:
| Anzeigenformat | Schwarzweiß | Farbe |
|---|---|---|
| 1/1 Seite | 600,00 € | 850,00 € |
| 2/3 Seite hoch | 500,00 € | 750,00 € |
| 1/2 Seite quer | 350,00 € | 550,00 € |
| 1/3 Seite hoch | 200,00 € | 350,00 € |
| 1/3 Seite quer | 200,00 € | 350,00 € |
| 1/4 Seite quer | 150,00 € | 300,00 € |
Die Preise gelten jeweils für eine Anzeige pro Ausgabe. Nach der derzeit gültigen Anzeigenpreisliste fällt keine Mehrwertsteuer an. Gebühren einer gegebenenfalls beauftragten Werbeagentur sind nicht enthalten. HI-Anzeigenpreisliste
Anzeigen auf den Umschlagseiten
Für die 2., 3. und 4. Umschlagseite sind ausschließlich ganzseitige Anzeigen möglich.
Für eine Platzierung auf einer dieser Umschlagseiten wird zusätzlich zum jeweiligen Standardpreis ein Zuschlag von 150,00 € berechnet. Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung an, welche Umschlagseite Sie wünschen. HI-Anzeigenpreisliste
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten Platzierung.
Technische Anforderungen
Anzeigen können als druckfähige Dateien insbesondere in folgenden Formaten eingereicht werden:
PDF, JPEG oder EPS
Weitere Grafikformate können nach vorheriger Abstimmung verwendet werden. HI-Anzeigenpreisliste
Für Anzeigen als komplette Fläche müssen die vorgegebenen Datenformate eingehalten werden. Andernfalls erfolgt die Platzierung im Satzspiegelformat. Anschnittmarken sollen nicht verwendet werden. HI-Anzeigenpreisliste
1/1 Seite
Komplette Fläche:
Datenformat: 216 × 303 mm
Druckformat: 210 × 297 mm
Satzspiegelformat:
170 × 247 mm HI-Anzeigenpreisliste
2/3 Seite hoch
Komplette Fläche:
Datenformat: 136 × 303 mm
Druckformat: 130 × 297 mm
Satzspiegelformat:
110 × 247 mm HI-Anzeigenpreisliste
1/2 Seite quer
Komplette Fläche:
Datenformat: 216 × 155 mm
Druckformat: 210 × 149 mm
Satzspiegelformat:
170 × 123 mm HI-Anzeigenpreisliste
1/3 Seite hoch
Komplette Fläche:
Datenformat: 76 × 303 mm
Druckformat: 70 × 297 mm
Satzspiegelformat:
50 × 247 mm HI-Anzeigenpreisliste
1/3 Seite quer
Komplette Fläche:
Datenformat: 216 × 106 mm
Druckformat: 210 × 100 mm
Satzspiegelformat:
170 × 73 mm HI-Anzeigenpreisliste
1/4 Seite quer
Komplette Fläche:
Datenformat: 216 × 99 mm
Druckformat: 210 × 83 mm
Satzspiegelformat:
170 × 60 mm HI-Anzeigenpreisliste
Anzeige mit Fachbeitrag verbinden
In Verbindung mit einer Anzeigenschaltung besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Fachbeitrag für „Der Hygieneinspektor“ einzureichen. Die aktuelle Anzeigenpreisliste sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. HI-Anzeigenpreisliste
Ein Fachbeitrag ist jedoch redaktionell unabhängig von der gebuchten Anzeige. Die Schaltung einer Anzeige führt daher nicht automatisch zur Veröffentlichung eines Fachartikels.
Jeder eingereichte Beitrag wird durch die Redaktion geprüft. Für Fachartikel gelten die gesonderten Hinweise zur Einreichung von Beiträgen und die jeweiligen Redaktionsschlüsse.
Wenn Sie neben Ihrer Anzeige einen Fachbeitrag einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion.
Anforderungen an Anzeigeninhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die in der Anzeige verwendeten Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Marken und sonstigen Inhalte die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte vorliegen.
Insbesondere dürfen durch die Veröffentlichung keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Bildrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Sind auf Bildern Personen erkennbar, muss die vorgesehene Veröffentlichung rechtlich zulässig sein. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese vorliegen.
Der BVH behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, wenn deren Inhalt nicht mit dem fachlichen Charakter der Zeitschrift oder den Grundsätzen des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren e. V. vereinbar ist.
Anzeige buchen
Wenn Sie eine Anzeige in „Der Hygieneinspektor“ schalten möchten, können Sie den Anzeigenauftrag ausfüllen und zusammen mit Ihren Druckdaten an unsere Anzeigenverwaltung senden.
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Anzeigenverwaltung
Bundesverband der Hygieneinspektoren e. V.
Ansprechpartnerin: Jennifer Gräfe-Daut
Bei Fragen zu Anzeigenformaten, Preisen, Platzierungen oder den erforderlichen Druckdaten können Sie sich gerne vorab an unsere Anzeigenverwaltung wenden.